Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kraftlabor – Functional Fitness
1. Vertragsgegenstand
Hiermit werden zwischen dem Kraftlabor und dem Kunden folgende verbindliche Vereinbarung getroffen, die für alle Angebote vom Kraftlabor, insbesondere künftigen Trainings – und Therapieeinheiten (im Studio, im Freien, sonstigen Sportanlagen, zu Hause etc.) gelten. Es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Der Kunde akzeptiert mit dem Erwerb einer Trainingseinheit beim Kraftlabor dessen AGB.
2. Terminvereinbarung / Stornierung
a) Alle terminlichen Absprachen erfolgen ausschliesslich durch eine konkrete Vereinbarung, diese Termine gelten als verbindlich.
b) Terminänderungen und Absagen müssen telefonisch oder per SMS erfolgen. Absagen auf andere Weise wie Email, Post oder Fax, etc. sind nicht verbindlich.
c) Stornierung - Termine die nicht mind. 4 Stunden vor dem vereinbarten Trainingstermin, aus unter litera f genannten Gründen abgesagt werden, werden berechnet.
d) Stornierung – Termine die nicht mind. 12 Stunden vor dem vereinbarten Therapietermin, aus unter litera f genannten Gründen abgesagt werden, werden berechnet.
e) Nichterscheinen zum Trainingstermin – Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Trainingstermin wird dieser voll berechnet und die Trainingseinheit gebucht. Es können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
f) Krankheit / Unfall / höhere Gewalt - Wird eine bezahlte Trainingseinheit im Voraus wegen obgenannten Gründen abgesagt, kann sie zu einem anderen Termin innerhalb 6 Wochen nach Ende der Abwesenheit nachgeholt werden.
g) 10er Abonnemente haben folgende Gültigkeit:
6 Monate,
ab Kauf der Vereinbarung. Danach verfallen nicht in Anspruch genommene Termine ohne Rückzahlung. Abwesenheit länger als 4 Wochen werden angerechnet und verlängern die Gültigkeit um den angegebenen und belegten Zeitraum.
h) 20er Abonnemente haben folgende Gültigkeit:
6 Monate,
ab Kauf der Vereinbarung. Danach verfallen nicht in Anspruch genommene Termine ohne Rückzahlung. Abwesenheit länger als 4 Wochen werden angerechnet und verlängern die Gültigkeit um den angegebenen und belegten Zeitraum.
i) 1 Training Stunde hat folgende Gültigkeit:
1 Monate,
ab Kauf der Vereinbarung. Danach verfallen nicht in Anspruch genommene Termine ohne Rückzahlung. Abwesenheit länger als 4 Wochen werden angerechnet und verlängern die Gültigkeit um den angegebenen und belegten Zeitraum.
3. Dauer des Trainings
Termindauer beträgt 60min oder nach individueller Vereinbarung.
4. Vergütung / Kosten
a) Trainingsstunden und Abonnemente sind nach der Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen zu begleichen.
b) Bankverbindung :
Zürcher Kantonalbank, 8400 Winterthur
Stephan Keller
IBAN: CH29 0070 0350 0470 6360 4
d) Allfällige zusätzliche Kosten, wie Platzkarten oder Eintrittsgelder, Leihgebühren etc. auf Wunsch des Kunden sind von diesem zu bezahlen. Das Kraftlabor übernimmt keine Kosten.
e) Trainingspläne oder Ernährungspläne für Folgezeiten sind nicht in den Preisen enthalten und werden je nach Aufwand in Absprache mit dem Kunden gesondert verrechnet.
5. Rückforderungen
a) Verschlechtert sich der physische und/oder psychische Zustand des Kunden nachweislich so, dass ein Trainingsabbruch ohne Fortsetzung entsteht, können für die verbleibenden Termine Rückforderungen geltend gemacht werden.
b) Durch das Kraftlabor kann aus betrieblichen und wirtschaftlichen Gründen der Trainingsplan angepasst werden. Dauern die Anpassungen maximal 4 Monate und wird dabei in einen reduzierten Betrieb übergegangen, werden keine Rückerstattungen zugesprochen. Es können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden, solange mindestens 1 Trainingseinheit pro Woche angeboten wird.
6. Unverbindlichkeit von Empfehlungen
Alle Empfehlungen von Dritten / Kooperationspartner sind für das Kraftlabor unverbindlich. Die Haftung für eventuelle Schäden, die durch Kooperationspartner von Kraftlabor oder von Dritten entstehen, sind ausgeschlossen.
7. Sporttauglichkeit
a) Grundsätzlich versichert der Kunde sporttauglich zu sein. Weiterhin versichert der Kunde, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die ein Training ausschliessen können (Dazu gehören insbesondere Krankheiten, Verletzungen und Einnahme von Medikamenten). Über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen wie Schwindel, Übelkeit oder Schmerzen vor, während oder nach dem Training, müssen sofort berichtet werden.
b) Alle Fragen zum derzeitigen Gesundheitszustand und zu den Lebensumständen sind wahrheitsgemäss und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sind dem Trainer sofort mitzuteilen.
c) Hat der Kunde die Informationspflicht nach diesem Artikel verletzt, so wird jede Haftung durch das Kraftlabor wegbedungen.
9. Haftung und Versicherung
Die Teilnahme an den Trainings- und Therapieterminen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für durch den Instruktor verursachte Schäden kommt nur im Falle von nachweislich grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz in Betracht. Dies gilt für Unterrichts- und Trainingsstunden, Trainingspläne, Beratung und ggf. Leistungstests und alle übrigen Leistungen vom Kraftlabor. Eine Versicherung gegen Unfälle ist Sache des Kunden.
10. Vereinbarung und Datenübertragung
a) Der Kunde erkennt beiderseitige Absprachen und Vereinbarungen als verbindlich an. Dies gilt bei Verständigung über alle verwendete Kommunikationsmittel wie Telefon, SMS, E-Mail und dergleichen. Sollte bei kurzfristigen Änderungen z.B. Terminverschiebung einer der Vertragspartner nicht erreichbar sein, gilt die zuletzt getroffene rückbestätigte Vereinbarung. Leistungen die auf Grund von Übermittlungsfehlern nicht oder nur teilweise erbracht werden können, müssen von dem Kunden schnellstmöglich reklamiert werden (bei Feststellung des Mangels), damit die Möglichkeit der Nachbesserung besteht.
b) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos , Videos auf denen er zu sehen ist, auf sozialen Medien, wie Facebook, Instagram und auf der Homepage vom Kraftlabor veröffentlicht werden, können. Dem Kunden entstehen keine Ansprüche daraus.